Obwohl die Regelung bereits seit einigen Monaten in Kraft ist, wissen viele potenzielle Immobilienkäufer noch nicht darüber Bescheid: Wer ein durch Sanierung besonders energieeffizientes Bestandsgebäude kauft, kann jetzt von einer neuen Fördermöglichkeit profitieren. Dasselbe gilt für Erwerber von Bestandsgebäuden, die diese nach dem Kauf sanieren wollen, um ein besonders hohes Maß an Energieeffizienz zu erreichen. Grundlage dafür ist die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die seit dem 1. Juli 2021 zur Verfügung steht und die eine Weiterentwicklung der bisherigen Förderung energieeffizienter Gebäude im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 der Bundesregierung darstellt.
Hintergrund ist das Bestreben der Bundesregierung, den Primärenergiebedarf von Gebäuden signifikant zu reduzieren. Dies führt in der Praxis zu einer intensiveren Förderung von Energieeffizienz, wobei regenerative Energiequellen bevorzugt werden. Mit der BEG ist das Prozedere insofern vereinfacht worden, als die bislang auf verschiedene Programme verteilten Fördermöglichkeiten, insbesondere für Zuschüsse über BAFA- oder KfW-Kredite, nun alle in der BEG zusammengefasst sind. Damit müssen interessierte Immobilienkäufer künftig nur noch einen einzigen Antrag stellen, um damit Zugriff auf mehrere Förderprogramme gleichzeitig zu bekommen, – unter anderem auch für die Fachplanung sowie die Baubegleitung. „Mit der BEG ist es für Immobilienkäufe einfacher geworden, an Fördermittel für energetische Sanierungen heranzukommen“, sagt Jacopo Mingazzini, Vorstand von The Grounds. „Wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen möchte, sollte deshalb prüfen, inwieweit das betreffende Objekt die Voraussetzungen für die BEG erfüllt.“
Wohnimmobilien können dann nach BEG gefördert werden, wenn sie wenigstens fünf Jahre alt, wobei für die Berechnung des Alters das Datum der Bauanzeige beziehungsweise des Bauantrags maßgeblich ist. Neu ist, dass jetzt auch Sanierungen und Umbaumaßnahmen von Bestandsgebäuden zu einem Effizienzhaus 40 gefördert werden, während diese Gebäudeeffizienzklasse bislang nur bei der Förderung von Neubauten berücksichtigt wurde. Gestrichen wurde hingegen die Förderung für das Effizienzhaus 115. Somit gibt es im Rahmen der BEG für Sanierungen insgesamt sechs verschiedene Effizienzhausklassen mit jeweils spezifischen Fördersätzen (KfW 40, KfW 55, KfW 70, KfW 85, KfW 100 sowie „Denkmal“). Besonders ambitionierte Sanierungsprojekte werden darüber hinaus durch bestimmte Boni gefördert. Diese gibt es beispielsweise für die neuen Effizienzhaus-EE-Klassen, für Vollsanierungen mithilfe eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) oder für den Einbau digitaler Systeme, welche das betreffende Wohngebäude zum „Efficiency Smart Home“ machen.