Ungeachtet von anderen Stopps und Umstrukturierungen bei Fördermitteln für den Wohnungsbau, die in den vergangenen Monaten für viel Kritik gesorgt hatten, steht das Baukindergeld als Fördermöglichkeit nach wie vor zur Verfügung. Das ergab eine Anfrage der Immobilien-Zeitung (IZ) bei der KfW. Entsprechende Anträge könnten über das KfW-Zuschussportal noch bis zum 31. Dezember 2023 gestellt werden, so die Antwort der KfW. Diese wurde allerdings mit der Einschränkung verbunden, dass bis dahin die entsprechenden Fördermittel noch vorhanden beziehungsweise bereitgestellt sein müssten.
Wer Baukindergeld beantragen möchte, sollte sich deshalb nicht bis zu dem genannten Datum Zeit lassen, denn die im Rahmen des Förderprogramms verfügbaren Mittel werden voraussichtlich nicht so lange reichen. Laut IZ hat das dafür zuständige Bundesbauministerium bereits – ohne Nennung konkreter Zahlen – darauf hingewiesen, dass die für das Baukindergeld vorgesehenen Mittel schon bis Ende 2022 aufgebraucht sein könnten. Im entsprechenden Haushalt seien für das Jahr 2022 insgesamt 974 Millionen Euro und für das Jahr 2023 weitere 859 Millionen Euro an Zuschüssen im Rahmen des Baukindergeldes eingeplant. Somit seien von den ursprünglich insgesamt 9,9 Milliarden Euro, die im September 2018 für das Baukindergeld vorgesehen worden waren, zumindest theoretisch noch etwa 1,83 Milliarden Euro übrig. Wie viel davon im Jahr 2022 bereits abgerufen wurde, ist allerdings nicht bekannt.
Voraussetzung für eine Beantragung bis Ende 2023 ist, dass der Kaufvertrag oder die Baugenehmigung spätestens am 31. März 2021 unterschrieben wurde. Förderfähig sind Einfamilienhäuser ebenso wie Eigentumswohnungen, unabhängig davon, ob es sich um Neubauten oder Bestandsobjekte handelt. Bei Bewilligung der Förderung erhalten die betreffenden Familien nach dem Einzug pro Jahr und Kind 1.200 Euro, und dies für insgesamt zehn Jahre.
„Vor allem für Familien mit mehreren Kindern kann das Baukindergeld eine attraktive Fördermöglichkeit zum Eigentumserwerb sein. Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte seine Chance deshalb jetzt nutzen, denn noch ist völlig unklar, wie es nach dem Auslaufen des Programms weitergeht“, sagt Jacopo Mingazzini, Vorstand von The Grounds. „Es bleibt zu hoffen, dass die Politik rechtzeitig tragfähige Konzepte entwickelt, wie die Förderung der Wohneigentumsbildung künftig aussehen soll.“