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Lineare Wohngebäude-AfA soll zum 1. Juli 2023 auf drei Prozent steigen

Lineare Wohngebäude-AfA soll zum 1. Juli 2023 auf drei Prozent steigen

Zum 1. Juli 2023 sollen Wohngebäude mit drei Prozent statt wie bisher mit zwei Prozent pro Jahr linear abgeschrieben werden können. Die Immobilienzeitung berichtete am 7. September 2022, Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) habe bei den Haushaltsberatungen im Bundestag erklärt, sie habe sich mit Bundesfinanzminister Christian Lindner auf diesen Termin verständigt. Während die Bundesbauministerin die höhere AfA als Baustein zum Ankurbeln der Bautätigkeit im Land sehe, habe es von der Opposition vereinzelt Kritik daran gegeben, dass die Erhöhung erst jetzt komme und nicht schon früher umgesetzt worden sei.

Ende Juli 2022 hatten Berichte über einen Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2022 zunächst für Kritik aus der Wohnungswirtschaft gesorgt, weil darin noch die Rede davon war, der erhöhte Abschreibungssatz solle erst für nach dem 31. Dezember 2023 fertiggestellte Wohnbauten gelten. Die FDP hatte in ihrem Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2021 das Ziel formuliert, die lineare Abschreibung von zwei auf drei Prozent zu erhöhen, um Investitionen in den Wohnungsbau zu fördern. Bei der Bildung der Ampel-Koalition hatten die beteiligten Parteien dann im Koalitionsvertrag die Umsetzung dieses Vorhabens vereinbart. Der konkrete Zeitpunkt dafür war bislang jedoch noch offen geblieben.

„Die Erhöhung der linearen AfA für Wohngebäude ist aus Sicht der Immobilienwirtschaft und vor allem aus Sicht der vielen Wohnungssuchenden in Deutschlands Metropolen und Ballungsräumen ein positives Signal. Sie macht den Wohnungsneubau steuerlich attraktiver und ist deshalb geeignet, um die Investitionstätigkeit in diesem Bereich zu stimulieren“, sagt Jacopo Mingazzini, Vorstand von The Grounds. „Gleichzeitig trägt sie der Entwicklung der Ansprüche an moderne Wohngebäude und deren Haustechnik Rechnung. Denn natürlich macht es einen erheblichen Unterschied, ob ein Gebäude innerhalb von gut drei Jahrzehnten oder erst nach einem halben Jahrhundert steuerlich abgeschrieben werden kann.“