Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
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The Grounds: Anleihegläubiger der Unternehmenswandelanleihe 2021/2024 (ISIN DE000A3H3FH2) beschließen die Verlängerung der Laufzeit der Anleihe um drei Jahre zu modifizierten Bedingungen
Berlin, 19. Dezember 2023 – Die Anleihegläubiger der The Grounds Real Estate Development AG (The Grounds / ISIN: DE000A2GSVV5) haben in einer Abstimmung ohne Versammlung mit der erforderlichen Mehrheit von mindestens 75 % und dem erforderlichen Quorum von 50 % entsprechend dem Vorschlag der Gesellschaft für die Verlängerung der Laufzeit der Unternehmenswandelanleihe 2021/2024 (ISIN DE000A3H3FH2) um drei Jahre mit modifizierten Bedingungen gestimmt.
Folgende Anpassungen der Anleihebedingungen wurden im Wesentlichen beschlossen:
a) Verlängerung der Laufzeit der Anleihe um drei Jahre mit Möglichkeit für die Emittentin, die Laufzeit der Anleihe einmalig um weitere zwei Jahre zu verlängern;
b) Erhöhung des Zinssatzes auf 8 % p.a. für die verlängerte Laufzeit; im Fall der Ausübung der Verlängerungsoption durch die Emittentin erhöht sich der Zinssatz auf 10 % p.a.;
c) Streichung des Wandlungsrechts;
d) Einführung des Rechts der Emittentin zur vorzeitigen Kündigung und Rückzahlung der Anleihe bis zum Ende der verlängerten Laufzeit (bis 18. Februar 2027) zu 100% des Nennbetrags;
e) Ausnahme in der Kontrollwechsel-Definition für den Einstig der H.I.G. Capital, so dass dieser kein Sonderkündigungsrecht der Anleihegläubiger auslöst;
f) Aufnahme einer Verpflichtung der Emittentin zur Begrenzung von Ausschüttungen sowie zur Einhaltung einer Verschuldungsgrenze.
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