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BauGB-Novelle soll Bauen vereinfachen und beschleunigen

BauGB-Novelle soll Bauen vereinfachen und beschleunigen

Die Bundesregierung plant offenbar im Zuge der anstehenden Novelle des Baugesetzbuches (BauGB), das Bauen – insbesondere von Wohnungen – in Deutschland deutlich zu vereinfachen und zu beschleunigen. Einem Bericht der Immobilien Zeitung zufolge soll die eigentlich schon für 2023 geplante umfangreiche BauGB-Novelle Regelungen aus dem Baulandmobilisierungsgesetz weiterentwickeln und entfristen. So stehe beispielsweise der zunächst befristet eingeführte und auf innerörtlichen Wohnungsbau abzielende sektorale Bebauungsplan zur Diskussion. Das Bundesbauministerium halte sich zu konkreten Punkten noch bedeckt und verweise darauf, dass sich der Referentenentwurf noch in der Vorabstimmung befinde, doch habe sich Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) im Dezember dazu mit der Ankündigung zitieren lassen, dass man einige Regelungen für den Wohnungsbau nachschärfen wolle, während andere, die sich bereits bewährt haben, dauerhaft im BauGB verankert werden sollten. Mit Blick auf die in Vorbereitung befindliche Gesetzesnovelle habe Geywitz angekündigt, dass Bebauungspläne künftig in zwölf Monaten erstellt werden sollten. Weiter sei vorgesehen, dass Umweltberichte in ihrem Umfang reduziert und inhaltlich verständlicher werden und Klimaschutzaspekte eine größere Rolle als bisher spielen. Mit Blick auf das Problem der Bodenverfügbarkeit sollen Aufstockungen, Lückenbebauungen sowie die Umnutzung von Gebäuden in Innenstadtlagen erleichtert werden.

Besondere Bedeutung messen Experten dem neu einzuführenden § 246e BauGB sowie der dazu vorgelegten „Formulierungshilfe“ bei, womit Städte und Gemeinden die Möglichkeit zu umfangreichen Abweichungen von den Regelungen des Baugesetzbuches erhalten sollen, sofern diese dem Wohnungsbau dienen. Der Berliner Rechtsanwalt Mathias Hellriegel sagte der Immobilien Zeitung dazu, damit werde das Tor für Abweichungen ganz weit geöffnet. Theoretisch könnten Kommunen bauen, wo sie wollen, und selbst der Verzicht auf einen Bebauungsplan wäre möglich. Darüber hinaus solle Wohnungsbau künftig auch in Bereichen möglich werden, wo er bisher nicht zulässig war, beispielsweise in Industrie- oder Gewerbegebieten. Dies lehne sich an die Sonderregeln für den Bau von Flüchtlingsunterkünften gemäß § 246 Abs. 14 BauGB an.

„Eine Entbürokratisierung und Flexibilisierung der einschlägigen Vorschriften wäre ein wichtiger Schritt, um den Wohnungsbau in Deutschland zu fördern. Insofern sind die Planungen des Bauministeriums für die BauGB-Novelle sehr zu begrüßen“, sagt Jacopo Mingazzini, Vorstand von The Grounds. „Dabei brauchen wir allerdings ein hohes Maß an Verbindlichkeit. Dort, wo kommunalen Behörden lediglich größere Handlungsspielräume eingeräumt werden, ist zu befürchten, dass diese davon möglicherweise gar keinen Gebrauch davon machen, sodass die erhoffte Beschleunigung und Vereinfachung des Bauens in der Praxis ausbliebe.“