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Bundesjustizminister unterbreitet Vorschläge für einfacheres Bauen

Bundesjustizminister unterbreitet Vorschläge für einfacheres Bauen

Die Immobilien Zeitung (IZ) berichtet am 11. Juli 2024 unter Berufung auf einen ihr vorliegenden Entwurf, Bundesjustizminister Marco Buschmann habe Vorschläge für ein „Einfacher-Bauen-Gesetz“ unterbreitet, die insbesondere auch Verfahrenserleichterungen im Sinne des Gebäudetyps E beinhalten. Das neue Gesetz solle Bauvorhaben vereinfachen und beschleunigen. Dabei sei vorgesehen, dass Änderungen des Bauvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch es Baubeteiligten künftig erlauben, leichter und rechtssicher von Regeln abzuweichen, die für die Sicherheit eines Gebäudes nicht wichtig sind.

Konkret setzt der Entwurf laut IZ an drei Stellen an: Erstens solle der Begriff der „anerkannten Regeln der Technik“ genauer bestimmt werden, auf die sich Gerichte häufig beziehen, obwohl sie bislang nicht rechtlich definiert sind. Diese Regeln beinhalteten oft für die Sicherheit eines Gebäudes unwichtige Normen und verhinderten zudem Innovation in Planung und Bau. Zweitens solle in Verträgen zwischen fachkundigen Unternehmern das Abweichen von den oben genannten Regeln erleichtert werden, jedoch ausdrücklich nicht bei Verträgen mit privaten Bauherren. Drittens solle ein Abweichen von diesen Regeln – anderes als bisher – künftig nicht mehr automatisch einen Sachmangel begründen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher beziehungsweise nicht fachkundige Unternehmer bleibe es bei den bisherigen Regelungen.

Das Ministerium rechne infolge des geplanten Gesetzes mit Einsparungen bei den Herstellungskosten von bis zu zehn Prozent. Justizminister Buschmann wolle das Bauen damit in Deutschland günstiger, einfacher und unbürokratischer machen und den an Bauprojekten Beteiligten die Möglichkeit einräumen, einvernehmlich von Komfort-Standards abzuweichen, ohne dass dies mit Abstrichen bei Sicherheit oder Gesundheit einhergehe. Der nächste Schritt sei nun die Abstimmung der Vorlage zwischen den Ressorts, an die sich das parlamentarische Verfahren anschließe. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes sei laut Bundesjustizministerium frühestens im Frühjahr 2025 zu rechnen.

„Aus Sicht der Bau- und Immobilienwirtschaft sind die geplanten Änderungen im Baurecht sehr zu begrüßen. Wenn sie tatsächlich so umgesetzt werden, dürften sie neben Kostenersparnissen auch zu einer spürbaren Beschleunigung von Bauvorhaben beitragen“, sagt Jacopo Mingazzini, Vorstand von The Grounds. „Es bleibt zu hoffen, dass die Ressortabstimmung und das parlamentarische Verfahren zügig abgeschlossen werden, damit die angestrebten positiven Effekte sich möglichst frühzeitig bemerkbar machen.“