Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
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The Grounds: Anleihegläubiger der Unternehmensanleihe 2021/2027 (ISIN DE000A3H3FH2) beschließen Wahl eines gemeinsamen Vertreters und Anpassungen zur Endfälligkeit und Zinszahlungen
Berlin, 19. Oktober 2024 – Die Anleihegläubiger der The Grounds Real Estate Development AG (The Grounds / ISIN: DE000A2GSVV5) haben in einer Abstimmung ohne Versammlung nach noch vorläufigen Ergebnissen mit der erforderlichen Mehrheit von mindestens 75 % und dem erforderlichen Quorum von 50 % entsprechend dem modifizierten Vorschlag (siehe Ad hoc-Mitteilung vom 15. Oktober 2024) für die Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger, Anpassungen zur Endfälligkeit und modifizierten Regelungen zur Verzinsung der Unternehmensanleihe 2021/2027 (WKN: A3H3FH | ISIN: DE000A3H3FH2) gestimmt.
Folgende Anpassungen der Anleihebedingungen wurden im Wesentlichen beschlossen:
- Änderung in eine Nullkuponanleihe ohne Zinsen ab dem 18. August 2024 mit Verzinsung zu 6% während einer eventuellen Laufzeitverlängerung um 2 Jahre, entsprechende Änderung von § 2 und § 3 der Anleihebedingungen
- Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger.
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Kontakt:
The Grounds Real Estate Development AG
Jacopo Mingazzini, Vorstand
Charlottenstraße 79-80, 10117 Berlin
T. +49 (0) 30 2021 6866
F. +49 (0) 30 2021 6849
E-Mail: info@tgd.ag
Web: www.thegroundsag.com
– Ende der Ad Hoc-Mitteilung –