Das Bundesministerium der Justiz hat in der vergangenen Woche einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse veröffentlicht, der an die Landesregierungen höhere Anforderungen bei der Begründung dieser Maßnahme stellt. Mit dem Gesetzentwurf soll die entsprechende Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag von SPD, FDP und Grünen umgesetzt und den Ländern eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2028 ermöglicht werden. Wollen Landesregierungen die Mietpreisbremse zum wiederholten Mal anwenden, sollen sie künftig jedoch erläutern müssen, welche Maßnahmen sie ergriffen haben, um der angespannten Wohnungsmarktlage in dem betreffenden Gebiet entgegenzuwirken und warum sie die Anwendung der Mietpreisbremse dennoch weiterhin für notwendig halten. Zur Begründung hieß es, mit diesen Anforderungen wolle man sicherstellen, dass die Verlängerung der Mietpreisbremse einer verfassungsgerichtlichen Kontrolle standhalte.
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann sagte dazu: „Die hohen Mieten in unseren Städten sind Folge eines zu knappen Angebots an Wohnungen. Die Mietpreisbremse löst das Problem der Wohnungsknappheit nicht – und sie wird auch das Problem der hohen Mieten nicht nachhaltig lösen.“ Allenfalls könne sie dazu beitragen, den Anstieg der Mietpreise für einen Übergangszeitraum zu strecken. Bei der Umsetzung der Vereinbarung des Koalitionsvertrags zur Verlängerung der Mietpreisbremse achte man auf die Verhältnismäßigkeit. Die Mietpreisbremse greife in das verfassungsrechtlich geschützte Eigentum ein, und dieser Eingriff wirke umso tiefer, je länger die Mietpreisbremse gilt. Dies berücksichtige man bei der Verlängerung und schreibe daher neue Anforderungen fest. Wenn Länder die Mietpreisbremse anwenden wollten, sollten sie künftig darlegen müssen, was sie getan haben, damit das Wohnungsangebot in dem betreffenden Gebiet größer wird. „Damit senden wir das klare Signal: Der Staat muss zuallererst dafür sorgen, dass der Neubau von Wohnungen in Schwung kommt. Mietenregulierung kann nicht die erste und auch nicht die letzte Antwort sein auf teure Mieten“, so der Minister. Bis zum 6. Dezember 2024 haben Länder und Verbände nun Gelegenheit, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.
„Die Erfahrungen aus Berlin und anderen deutschen Großstädten zeigen, dass die Mietpreisbremse nicht zur Entspannung der Wohnungsmärkte beigetragen, sondern eher noch bauwillige Investoren abgeschreckt hat. Insofern wäre eine Abschaffung der Mietpreisbremse die beste Lösung, der jedoch die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag entgegenstehen“, sagt Jacopo Mingazzini, Vorstand von The Grounds. „Umso wichtiger ist es, dass eventuelle Verlängerungen der Mietpreisbremse an die Erfüllung höherer Voraussetzungen geknüpft und ausdrücklich staatliche Maßnahmen zur Stimulierung des Wohnungsneubaus gefordert werden. Gravierende Eingriffe in den Markt wie die Mietpreisbremse dürfen keinesfalls zum Automatismus werden.“