Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will mit einem eigenen Vorschlag für einen sogenannten „Bau-Turbo“ zur Beschleunigung des Wohnungsbaus beitragen und hat dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt (Gesetzentwurf für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau und zur Beschleunigung des Wohnungsbaus, BT-Drucksache 20/14234). Dazu sagte Jan-Marco Luczak, bau- und wohnungspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: „Das Bauplanungsrecht braucht eine Generalüberholung, dazu fehlte der Ampel die Kraft. Die ohnehin schon völlig ambitionslose Novelle des Baugesetzbuches der Bauministerin wurde von Grünen und SPD beim sogenannten Bau-Turbo blockiert.“
In Deutschland fehlten hunderttausende Wohnungen; dadurch stiegen die Mieten und die Schlangen bei den Wohnungsbesichtigungen würden immer länger. Das habe enorme gesellschaftliche Sprengkraft. Das Problem steigender Mieten löse man nicht durch immer mehr Regulierung, sondern durch mehr Wohnungsbau. Bauen müsse in Deutschland einfacher, schneller und günstiger werden, sonst werde Wohnen irgendwann unbezahlbar. Damit finde sich die Union nicht ab und habe daher einen eigenen, verbesserten Vorschlag für einen „Bau-Turbo“ in den Bundestag eingebracht.
Im Namen der Unionsfraktion fordert Luczak: „Wir brauchen Vorfahrt für den Wohnungsbau!“ Dazu solle es Gemeinden mit einer bis Ende 2029 befristeten Sonderregelung ermöglicht werden, von „aufwändigen und kostentreibenden Vorschriften des Baugesetzbuches“ abzuweichen. So könne einfacher und schneller neuer Wohnraum entstehen. Dabei will die CDU/CSU-Fraktion bewusst auf regionale Begrenzungen oder Vorgaben zur Anzahl von Wohnungen verzichten. Stattdessen ist beabsichtigt, die Sonderregelungen bundesweit und nicht nur in angespannten Wohnungsmärkten einzuführen. „Eine bestimmte Mindestanzahl von Wohnungen geben wir nicht vor. Die Gemeinden wissen am besten, durch welche Gebäude der Bedarf an Wohnraum vor Ort gedeckt werden kann“, begründete Luczak die Ausgestaltung des Gesetzentwurfs.
Praktisch umgesetzt werden sollen die Vorschläge durch die Einführung eines Paragrafen 246e in das Baugesetzbuch (BauGB), der eine Abweichung von den bislang geltenden Vorschriften des BauGB zulässt, sofern es sich um Vorhaben im Bereich des Wohnungsbaus handelt. Dazu sollen neben dem Wohnungsneubau auch Erweiterungen des Wohnraumangebots im Bestand sowie Konversionsprojekte zur Schaffung von Wohnraum zählen. Die Würdigung nachbarlicher Interessen, das Bundesnaturschutzgesetz sowie eine Umweltverträglichkeitsprüfung sollen dabei weiterhin zu berücksichtigen sein.