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BBU sieht Berliner Milieuschutz-Regeln als „extreme Investitionsbremse“

BBU sieht Berliner Milieuschutz-Regeln als „extreme Investitionsbremse“

Die Einschränkungen für Vermieter in sogenannten Milieuschutzgebieten entwickeln sich aus Sicht der Berliner Wohnungswirtschaft zunehmend zum Investitionshindernis. Das geht aus einem Beitrag der Deutschen Presse-Agentur (dpa) hervor, der am 9. Februar 2025 von mehreren Medien – darunter „Die Zeit“, Süddeutsche Zeitung, Mekur.de und BZ – in ihre Berichterstattung übernommen wurde und auf einem Gespräch mit Maren Kern, Vorständin des BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen, basiert. Zu den rund 340 Mitgliedsunternehmen des BBU gehören landeseigene, kommunale und kirchliche Wohnungsunternehmen ebenso wie Wohnungsbaugenossenschaften sowie kleiner und mittlere private Wohnungsunternehmen, die in Berlin mit rund 760.000 Wohnungen etwa 45 Prozent des Berliner Mietwohnungsbestandes repräsentieren.

Die BBU-Chefin wies darauf hin, dass notwendige Wohnungsmodernisierungen oder energetische Maßnahmen in Berlin oftmals nicht oder erst nach sehr langen Verfahren von den zuständigen Behörden der Bezirke genehmigt würden. Modernisierungen seien jedoch zur Erhaltung der Gebäude, zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, beispielsweise zum Klimaschutz, sowie zur Schaffung zeitgemäßer Wohnbedingungen oder für generationengerechtes Wohnen notwendig.

„Der Milieuschutz dient dem Schutz der Mieterschaft vor Verdrängung und soll Luxussanierungen verhindern, das ist ein richtiger und wichtiger Ansatz. Aber Modernisierungen sollten nicht immer als Synonym für goldene Wasserhähne gesehen werden“, betonte Kern. Die BBU-Unternehmen hätten „wirklich ein Riesen-Problem“, wenn etwa der Einbau eines Fahrstuhls, der Anbau eines Balkons – der wirklich von den Mieterinnen und Mietern gewünscht werde – oder leichte Änderungen am Grundriss einer Wohnung nicht genehmigt würden. Weitere Beispiele seien ein wandhängendes WC im Bad oder der Einbau eines beheizbaren Handtuchhalters; dies alles werde als Luxusmodernisierung angesehen.

Auch die Umsetzung notwendiger und sinnvoller energetischer Maßnahmen werde nicht gestattet, selbst dann nicht, wenn die Wohnungsunternehmen nachwiesen, dass sie bei diesen Punkten auf eine Mieterhöhung verzichten. Dasselbe gelte auch für Projekte zur Nutzung von Abwasser für die Toilettenspülung, welche der Einsparung von wertvollen Ressourcen dienen, aber ebenfalls von den Behörden abgelehnt würden. Kern sagte dazu: „Wir haben da wirklich eine extreme Investitionsbremse. Das trifft gerade Wohnungsgenossenschaften und kommunale Wohnungsgesellschaften, die für ihre niedrigen Mieten und für ihre wirklich sehr soziale Herangehensweise bekannt sind.“ Zudem verwies sie darauf, dass der Berliner Senat erst im Vorjahr eine sehr restriktive Verordnung mit einheitlichen Kriterien für den Umgang mit Investitionsmaßnahmen in Milieuschutzgebieten beschlossen habe. Dazu sei man im Gespräch mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, weil der BBU glaube, dass dies unbedingt noch einmal auf den Prüfstand gestellt werden müsse.

„In der Praxis sind es häufig gerade diejenigen politischen Kräfte, die auf EU- und Bundesebene für die Verschärfung von Vorschriften beispielsweise zum Klimaschutz oder zur Energieeffizienz eintreten, die dann bei konkreten Projekten vor Ort notwendige Genehmigungen verzögern oder verweigern. Neben der bereits bekannten fachlichen und methodischen Kritik an den sogenannten Milieuschutz-Gutachten gewinnt nun auch das Problem ausbleibender Investitionen immer mehr an Gewicht“, sagt Jacopo Mingazzini, Vorstand von The Grounds. „Eine Verwaltung, die Maßnahmen wie Fahrstuhleinbauten oder energetische Verbesserungen als Luxusmodernisierungen ansieht und nicht genehmigt, nimmt sehenden Auges den sukzessiven Verfall von dringend benötigter Wohnungsbausubstanz in Kauf.“