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Koalitionsverhandlungen: Bewegung beim Bauen, Konflikte beim Mietrecht

Koalitionsverhandlungen: Bewegung beim Bauen, Konflikte beim Mietrecht

Während CDU/CSU und SPD zentrale Forderungen der Bau- und Wohnungswirtschaft schnell umsetzen wollen, gibt es noch Konflikte beim Mietrecht. Das berichtet die Immobilien Zeitung am 26. März 2025 und bezieht sich dabei auf das Abschlusspapier der Arbeitsgruppe „Verkehr und Infrastruktur, Bauen und Wohnen“, welches im Rahmen der derzeit laufenden Koalitionsverhandlungen erstellt wurde. Geplant sei, innerhalb von 100 Tagen nach Regierungsantritt „einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Wohnungsbau-Turbos unter Berücksichtigung der kommunalen Planungshoheit“ vorzulegen und Lärmschutzfestsetzungen zu erleichtern. Die SPD habe sich offenbar mit Vorstellungen zum Mieterschutz durchsetzen können, da die Vorschriften über den Umwandlungsschutz (§250 BauGB) sowie die Bestimmung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt um fünf Jahre verlängert werden sollen.

Die geplanten Maßnahmen würden als erster Schritt zur Novelle des Baugesetzbuchs gesehen, welche die Vorgängerregierung nicht mehr hatte umsetzen können. In einem zweiten Schritt solle eine „grundlegende Reform zur Beschleunigung des Bauens“ folgen. Insgesamt komme das Papier der Arbeitsgruppe sowohl den Wünschen von Mietervertretern als auch jenen der Bau- und Wohnungswirtschaft sehr nahe. Kommunen sollen in Milieuschutzgebieten sowie bei Problemimmobilien leichter selbst kaufen können, wobei Share-Deals diesen Vorkaufsrechten nicht entgegenstehen sollen. In Milieuschutzgebieten sollen sozialverträgliche Sanierungen möglich werden, wobei die Art und Weise noch offen sei. Selbstnutzer von Eigentumswohnungen sollen von den Milieuschutzregeln befreit werden.

Vereinfachungen des Bauens seien bei Planung, Prozess und Förderung vorgesehen. Eine gesetzliche Verknüpfung mit den Technischen Baubestimmungen der Länder sollen den Gebäudetyp E zivilrechtlich ermöglichen, und ein Abweichen von den „anerkannten Regeln der Technik“ werde künftig nicht mehr als Mangel gelten. Zur Förderung seien Steueranreize, eigenkapitalersetzende Maßnahmen und staatlichen Bürgschaften für Hypotheken geplant. Neben den Förderungen durch die KfW für Neubau sowie für Sanierung solle es einen Investitionsfonds für den Wohnungsbau und Unterstützung in Form von eigenkapitalentlastenden Maßnahmen auch für kommunale Wohnungsgesellschaften geben. Einig sei man sich zudem über die Abschaffung des Heizungsgesetzes. Stattdessen solle ein neues Recht geschaffen werden, „das einen Paradigmenwechsel weg von einer kurzfristigen Energieeffizienzbetrachtung beim Einzelgebäude hin zu einer langfristigen Betrachtung der Emissionseffizienz vollzieht.“ Die Heizungsförderung werde fortgesetzt und EH55 werde zeitlich befristet wieder förderfähig. Im Gegenzug für ihre Zustimmung dafür habe die SPD eine Verdoppelung der Mittel für das Programm Junges Wohnen und die Aktivierung eines Programms für barrierefreies Wohnen durchgesetzt.

Ungelöst seien noch Konflikte bei den Themen Wohngeld und Mietenpolitik. Während die Union die Kosten für das Wohngeld künftig komplett durch den Bund tragen lassen wollen, plädiert die SPD weiter für ein hälftiges Aufteilen. Zudem beharrt die SPD auf geringeren Mieterhöhungsmöglichkeiten in angespannten Wohnungsmärkten, und zwar von maximal sechs Prozent innerhalb von drei Jahren bis zum Erreichen der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Union hingegen lehnt eine Verschärfung dieser Kappungsgrenzen ab. Dagegen seien die Verlängerung der Mietpreisbremse um zwei Jahre sowie strengere Regeln für Indexmieten unstrittig.

„Die geplanten Erleichterungen beim Bauen sind ein sinnvoller und dringend notwendiger Schritt. Sie sollten schnellstmöglich in Kraft treten, um den durch den Regierungswechsel und die Neuwahlen entstandenen Zeitverlust so weit wie möglich zu begrenzen“, sagt Jacopo Mingazzini, Vorstand von The Grounds. „Beim Milieuschutz hingegen wäre eine mutigere Entscheidung zu begrüßen gewesen, die komplett auf erwiesenermaßen untaugliche Instrumente verzichtet. Wichtig ist in jedem Fall, dass die Bau- und Immobilienwirtschaft möglichst schnell mit verlässlichen Rahmenbedingungen planen und arbeiten kann.“